STATUTEN

Der HFC ALSPTEIN wird aus folgenden Gründen betrieben:

  • Durchführung und Organisation des jährlichen Hike&Fly Races ALSPTEIN CROSSING
  • Förderung der Disziplin Hike&Fly innerhalb des Hängegleiter Flugsportes
  • Förderung der Sicherheit im Hängegleiter Flugsport durch Erfahrungsaustausch
  • Plattform für Hike&Fly Routen national und international
  • Jährliche Säuberung des Alpsteins mit der Crew "Cleaning Alpstein"
  • Betreuung von Start- und Landeplätzen

Hier kannst du die kompletten Statuten als PDF downloaden.

Statuten_HFCA_2020.pdf 2'337 KB
Statuten_HFCA_2022.pdf 9'245 KB

Aktive

Aktive sind Mitglieder, die namentlich im Organisationskomitee des jährlichen Hike&Fly Rennen ALPSTEIN CROSSING sind, sich der Disziplin Hike&Fly innerhalb des Hängegleiter Flugsportes widmen und sich dafür einsetzen, neue Hike&Fly Routen dem Club zu Verfügung stellen und diese für Mitglieder publizieren.

Passive

Passive sind Mitglieder, die sich namentlich bei der Durchführung des Hike&Fly Rennens ALPSTEIN CROSSING beteiligen oder daran teilnehmen, sich der Disziplin Hike&Fly innerhalb des Hängegleiter Flugsportes widmen und sich dafür einsetzen und neue Hike&Fly Routen dem Club zu Verfügung zustellen. Passive Mitglieder sind auch solche die sich vom aktiven Flugsport zurückgezogen haben, die Mitgliedschaft aber beibehalten wollen. Passive geniessen dieselben Rechte wie Aktivmitglieder.

Ehrenmitglieder

Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, die sich um den HFC Alpstein besondere Verdienste erworben haben. Sie werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Generalversammlung (GV) ernannt. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliederbeitrag, geniessen aber dieselben Rechte wie Aktivmitglieder.

Gönner

In die Gönnerliste können vom Vorstand Personen aufgenommen werden, welche den Club durch Spenden, Arbeitsleistungen etc. unterstützen. Gönner werden zur GV eingeladen, besitzen daselbst aber kein Stimmrecht.

Mitgliederaufnahme

Als Aktiv- und Passivmitglieder können handlungsfähige Personen aufgenommen werden. Bewerber um die Mitgliedschaft haben sich beim Vorstand schriftlich anzumelden. Über die Aufnahme beschliesst die GV. Sie kann die Aufnahme ohne Angabe des Grundes verweigern. Die Aufnahme in den Club bedingt für das entsprechende Mitglied die Anerkennung dieser Statuen und anderweitiger Beschlüsse.

Mitgliederbeiträge Aktive

Natürliche Personen haben einen Jahresbeitrag von CHF 50.00 zu leisten, juristische Personen leisten CHF 100.00. Diese werden jährlich im Januar dem Club überwiesen. Die vor dem 30. September aufgenommen Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag, die nach diesen Datum zugelassen Mitglieder zahlen für das laufende Jahr keinen Beitrag. Mitglieder, die sich der finanziellen Verpflichtung gegenüber dem Club nicht entbunden haben, können durch den Vorstand nach einer Verwarnung durch einen eingeschriebenen Brief gestrichen werden.

Mitgliederbeiträge Passive

Natürliche und juristische Personen die sich für eine passive Mitgliedschaft beim HFC Alpstein entscheiden sind von Mitgliederbeiträgen befreit.

Austritt, Steichung, Ausschluss

Der Austritt kann nur auf Ende des laufenden Jahres erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt durch:

  • Austritt
  • Ausschluss
  • Ableben

Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Er erfolgt jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres. Der Ausschluss kann vom Vorstand gegen jedes Mitglied ausgesprochen werden, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder welches die Interessen des Clubs schädigt. Der Beschluss des Ausschlusses erfolgt in der Regeln nur nach Anhörung des Mitgliedes, wird diesem schriftliche mitgeteilt und gilt sofort. Eine Rekursmöglichkeit an die GV besteht nicht.