Der HFC ALSPTEIN wird aus folgenden Gründen betrieben:
Aktive sind Mitglieder, die sich namentlich bei der Durchführung des Hike&Fly Races ALPSTEIN CROSSING beteiligen oder daran teilnehmen, sich der Disziplin Hike&Fly innerhalb des Hängegleiter Flugsportes widmen und sich dafür einsetzen, neue Hike&Fly Routen dem Club zu Verfügung zustellen und zu publizieren.
Passive sind Mitglieder, die sich vom aktiven Flugsport zurückgezogen haben, die Mitgliedschaft aber beibehalten wollen. Passive geniessen dieselben Rechte wie Aktivmitglieder.
Zu Ehrenmitglieder können Personen ernannt werden, die sich um den HFC Alpstein besondere Verdienste erworben haben. Sie werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Generalversammlung (GV) ernannt. Ehrenmitglieder zahlen keinen Mitgliederbeitrag, geniessen aber dieselben Rechte wie Aktivmitglieder.
In die Gönnerliste können vom Vorstand Personen aufgenommen werden, welche den Club durch Spenden, Arbeitsleistungen etc. unterstützen. Gönner werden zur GV eingeladen, besitzen daselbst aber kein Stimmrecht.
Als Aktiv- und Passivmitglieder können handlungsfähige Personen aufgenommen werden. Bewerber um die Mitgliedschaft haben sich beim Vorstand schriftlich anzumelden. Über die Aufnahme beschliesst die GV. Sie kann die Aufnahme ohne Angabe des Grundes verweigern. Die Aufnahme in den Club bedingt für das entsprechende Mitglied die Anerkennung dieser Statuen und anderweitiger Beschlüsse.
Natürliche Personen haben einen Jahresbeitrag von CHF 50.00 zu leisten, juristische Personen leisten CHF 100.00. Diese werden jährlich im Januar dem Club überwiesen. Die vor dem 30. September aufgenommen Mitglieder zahlen den vollen Jahresbeitrag, die nach diesen Datum zugelassen Mitglieder zahlen für das laufende Jahr keinen Beitrag. Mitglieder, die sich der finanziellen Verpflichtung gegenüber dem Club nicht entbunden haben, können durch den Vorstand nach einer Verwarnung durch einen eingeschriebenen Brief gestrichen werden.
Der Austritt kann nur auf Ende des laufenden Jahres erfolgen. Die Mitgliedschaft erlischt durch:
Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Er erfolgt jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres. Der Ausschluss kann vom Vorstand gegen jedes Mitglied ausgesprochen werden, welches sich eines unehrenhaften Verhaltens schuldig macht oder welches die Interessen des Clubs schädigt. Der Beschluss des Ausschlusses erfolgt in der Regeln nur nach Anhörung des Mitgliedes, wird diesem schriftliche mitgeteilt und gilt sofort. Eine Rekursmöglichkeit an die GV besteht nicht.
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